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   VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189   

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VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189 (https://dejure.org/2010,70034)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.08.2010 - 16a D 10.189 (https://dejure.org/2010,70034)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. August 2010 - 16a D 10.189 (https://dejure.org/2010,70034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulässigkeit maßnahmebeschränkter Berufung (offengelassen);Maßnahmebeschränkte Berufung unzulässig, wenn Feststellungen zum Tathergang widersprüchlich Polizist; kinderpornografische Dateien auf dem privaten Laptop; kein Nachweis des Besitzwillens; Abweisung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 34.02

    Betrug; Strafbefehl; Wirkung des Strafbefehls; Strafbefehlswirkung; Verlust des

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189
    Eine Bindungswirkung tritt bei Strafbefehlen nicht ein (Art. 25 Abs. 2 BayDG; BVerwG v. 1.7.2003 BVerwGE 118, 262, 263).

    Das Bestehen einer Bindungswirkung des Strafbefehls für das gerichtliche Disziplinarverfahren wird mit der allgemeinen Erwägung verneint, dass der Strafbefehl nicht die gleiche Richtigkeitsgewähr wie ein aufgrund einer Hauptverhandlung ergangenes Strafurteil bietet (BVerwG vom 1.7.2003 BVerwGE 118, 262, 263 ff.).

  • BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 61.07

    Rechtliches Gehör; vorweggenommene Beweiswürdigung; Unmittelbarkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189
    Mit dem Hinweis auf den Strafbefehl kann eine solche Beweisaufnahme nicht abgelehnt werden (vgl. BVerwG vom 4.9.2008 Az. 2 B 61.07).
  • BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91

    Schalterbeamter der Post; Verkauf begehrter Sammlermarken gegen besondere

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189
    Daraus folgt, dass die dem Beamten günstigste Tatsachengestaltung zugrunde gelegt werden muss, die sich nicht sicher ausschließen lässt, weil hinreichende Anhaltspunkte für ihre Richtigkeit vorhanden sind (BVerwG vom 4.5.2006 1 D 13/05; BVerwG vom 30.9.1992 BVerwGE 93, 294, 297 st. Rspr.).
  • BVerwG, 04.05.2006 - 1 D 13.05

    Technischer Fernmeldeobersekretär; Abordnung in die neuen Bundesländer; Vorlage

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189
    Daraus folgt, dass die dem Beamten günstigste Tatsachengestaltung zugrunde gelegt werden muss, die sich nicht sicher ausschließen lässt, weil hinreichende Anhaltspunkte für ihre Richtigkeit vorhanden sind (BVerwG vom 4.5.2006 1 D 13/05; BVerwG vom 30.9.1992 BVerwGE 93, 294, 297 st. Rspr.).
  • VGH Bayern, 12.07.2006 - 16a D 05.2034
    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189
    Andererseits hat der Senat in mehreren Entscheidungen aber dargelegt, dass den Feststellungen eines Strafbefehls auch im Disziplinarrecht eine erhebliche Indizwirkung zukommt (z.B. BayVGH vom 12.6.2006 Az. 16a D 05.2034).
  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06

    Besitz von Dateien mit kinderpornographischen Inhalten durch bloße Speicherung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189
    Gelangen aus dem Internet stammende Dateien in den Cache-Speicher eines PC - Systems, so erlangt dessen Benutzer hieran Besitz, weil es ihm möglich ist, diese Dateien jederzeit wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht werden (BGH vom 10.10.2006 NStZ 2007, 95).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189
    Sofern keine gesetzlichen Beweisregeln bestehen, ist das Gericht bei der Würdigung der verschiedenen Bestandteile des Prozessstoffes lediglich an Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze gebunden und muss gedankliche Brüche und Widersprüche vermeiden (BVerwG vom 3.5.2007 BVerwG 2 C 30.05 NVwZ 2007, 1196).
  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189
    Ein Besitz setzt daher nicht nur einen auf eine gewisse Dauer angelegten Zugang zur Sache, sondern auch einen Besitzwillen voraus, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (OLG Hamburg vom 11.11.2008 a.a.O., RdNr. 12 unter Bezugnahme auf BGH vom 16.4.1975 BGHSt 26, 117/118).
  • OLG Hamburg, 11.11.2008 - 1 Ss 180/08

    Besitz von Kinderpornographie durch Aufruf im Browser

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189
    Im Hinblick auf die nach Erlass des Strafbefehls vom 16. Januar 2008 ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 11. November 2008 (Az. 1 53/08 [REV], 1 - 5308 REV - 1 Ss 180/08 juris) hat sich der Verwaltungsgerichtshof durch die Einvernahme des Sachverständigen H... ein eigenes Urteil darüber verschafft, ob tatsächlich davon gesprochen werden kann, der Beklagte habe i.S.v. § 184 b Abs. 4 Satz 2 StGB kinderpornografische Dateien in Besitz gehabt.
  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 54.88

    Sachverhaltswürdigung - Richterliche Überzeugungsbildung - Asylbewerber -

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189
    Die Verwaltungsgerichte müssen den Aussage- und Beweiswert der verschiedenen Bestandteile des Prozessstoffes nach der inneren Überzeugungskraft der Gesamtheit der in Betracht kommenden Erwägungen bestimmen (BVerwG vom 18.7.1986 Az. 4 C 40/82, vom 31.1.1989 Az. 9 C 54.88).
  • OVG Hamburg, 29.08.2008 - 12 Bf 32/08

    Prüfungsumfang bei einer auf das Disziplinarmaß beschränken Berufung; Einzelfall,

  • BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03

    In dubio pro reo; persönliche Gewissheit; Tatrichter; Beweiswürdigung.

  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08

    Umfang der Darlegungsanforderungen i.S.d. § 133 Abs. 3 S. 3

  • BVerwG, 18.07.1986 - 4 C 40.82

    Anforderungen an den Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung;

  • VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1652

    Disziplinarsachen nach Landesrecht

  • VGH Bayern, 07.09.2005 - 16b D 04.3286
  • VGH Bayern, 18.05.2005 - 16b D 03.3399

    Disziplinarstrafe eines Beamten im Falle des Zugriffs auf Gelder des Arbeitgebers

  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029

    Besitz kinderpornographischer Bilddateien (reale Fotos und Comics) auf privatem

    Denn der Beklagte bestreitet substantiiert die im Strafbefehl vom 23. April 2008 getroffenen Feststellungen sowohl hinsichtlich der bewussten Speicherung kinderpornographischer Dateien als auch bezüglich der Anzahl der auf den Datenträgern befindlichen kinderpornographischen realen Bilder und Comics (vgl. BVerwG, U.v. 29.3.2012 - 2 A 11/10 - juris Rn. 39; BayVGH, U.v. 11.8.2010 - 16a D 10.189 - juris Rn. 55).

    Das Gericht darf weiter keine vernünftigen Zweifel an der Schuld des Beamten haben (vgl. BayVGH, U.v. 11.8.2010 - 16a D 10.189 - juris Rn. 50).

    Besitz i.d.S. setzt somit nicht nur objektiv einen auf eine gewisse Dauer angelegten tatsächlichen Zugang zu einer Datei, sondern subjektiv auch einen entsprechenden Besitzwillen voraus, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (vgl. OLG Hamburg, B.v. 11.11.2008 - 1-53/08 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 11.8.2010 - 16a D 10.189 - juris Rn. 43).

    Ist der Nutzer z.B. beim Surfen im Internet lediglich einmalig auf kinderpornographische Seiten gestoßen, hat er diese nur ganz kurzfristig betrachtet und danach sofort Maßnahmen ergriffen, in denen der eindeutige Wille zum Ausdruck gekommen ist, sich dieses inkriminierten Materials endgültig zu entledigen, so kann ein solches Verhalten gegen die Annahme sprechen, er habe auch einen entsprechenden Besitzwillen gehabt, selbst wenn die aufgerufenen Dateien in den Cache-Speicher des PC gelangt sind und deshalb eine der beiden Tatbestandsalternativen des § 184b Abs. 4 StGB a.F. erfüllt worden ist (vgl. BayVGH, U.v. 11.8.2010 - 16a D 10.189 - juris Rn. 51).

  • VG Augsburg, 23.08.2017 - Au 2 S 17.1053

    Entlassung einer Polizeibeamtin auf Probe wegen Weitergabe von Dienstgeheimnissen

    Andererseits kommt den Feststellungen eines Strafbefehls auch im Disziplinarrecht eine erhebliche Indizwirkung zu, soweit der Beamte die Handlung nicht bestreitet (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 11.8.2010 - 16a D 10.189 - juris Rn. 55; ThürOVG, U.v. 12.11.2013 - 8 DO 537/13 - juris Rn. 46).
  • VG Ansbach, 23.06.2016 - AN 13b DS 16.00859

    Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeibeamten

    Soweit die Disziplinarbehörde ausführe, vom Strafbefehl gegen den Antragsteller gehe eine Indizwirkung aus, sei darauf hinzuweisen, dass die durch die die Disziplinarbehörde angeführte Kommentarstelle ausdrücklich die gefestigte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Az.: 16a D 10.189) benenne, nach der diese Indizwirkung jedenfalls dann entfalle, wenn der Beamte - wie im Schriftsatz vom 7. Januar 2016 geschehen - den vorgeworfenen Sachverhalt substantiiert bestreite.

    Soweit der Antragsgegner sich auf den Strafbefehl stütze und diesem faktisch eine Bindungswirkung zuspreche, stehe diese Handhabung im Widerspruch zu der gefestigten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Az.: 16a D 10.189, Rn. 55).

    Unabhängig hiervon wäre im Hinblick auf die vom Antragsteller und seinem Bevollmächtigten insoweit erhobenen Einwendungen eine kritische Auseinandersetzung mit den Angaben des Zeugen ... und ggf. sogar eine weitere Beweiserhebung nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayDG geboten gewesen, um sich einen unmittelbaren Eindruck von der Glaubwürdigkeit des Zeugen zu verschaffen und abzuklären, ob der unter Ziffer II. 3. der Verfügung vom 3. Mai 2016 dargestellten Sachverhalt tatsächlich zutrifft und es nicht nur um unzutreffende Anschuldigungen gegen den Antragsteller handelt (vgl. BayVGH, U.v. 11.8.2010 - 16a D 10.189, Rn. 55).

  • VG Ansbach, 21.03.2019 - AN 13b D 18.00616

    Disziplinarverfahren wegen des Erwerbs eines Polizeibeamten von Betäubungsmitteln

    Soweit die Disziplinarbehörde ausführe, vom Strafbefehl gegen den Beklagten gehe eine Indizwirkung aus, sei darauf hinzuweisen, dass die durch die die Disziplinarbehörde angeführte Kommentarstelle ausdrücklich die gefestigte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Az.: 16a D 10.189) benenne, nach der diese Indizwirkung jedenfalls dann entfalle, wenn der Beamte - wie im Schriftsatz vom 7. Januar 2016 geschehen - den vorgeworfenen Sachverhalt substantiiert bestreite.

    Zum Schreiben des Bevollmächtigten des Beklagten vom 18. April 2016 sei auszuführen, es sei zutreffend, dass nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs der Sachverhalt eines Strafbefehls dann nicht uneingeschränkt zu Grunde gelegt werden könne, wenn der Beamte im weiteren Verfahren die Handlung abstreite und eine entsprechende Beweisaufnahme beantrage (BayVGH, Urteil vom 11.8.2010 - 16a D 10.189, Rn 55, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2019 - 3d A 1533/15

    Rechtsschutz gegen eine Disziplinarverfügung wegen eines Dienstvergehens in Form

    vgl. BayVGH, Urteil vom 11.08.2010 - 16a D 10.189 -, juris Rn.50.
  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 16a DC 11.2880

    Einbehaltung von Bezügen; Prognoseentscheidung bei Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1

    Da den tatsächlichen Feststellungen eines Strafbefehls keine Bindungswirkung gemäß Art. 25 Abs. 1 BayDG, sondern allenfalls eine Indizwirkung zukommt (BayVGH, Urteil vom 11.08.2010, Az. 16a D 10.189 Rdnr. 55 ), werden die tatsächlichen Feststellungen im Strafbefehl im Hauptsacheverfahren zu prüfen sein.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 3d A 1184/11
    vgl. BayVGH, Urteil vom 11. August 2010 - 16a D 10.189 -, juris.
  • VGH Bayern, 28.11.2012 - 16a D 11.958

    Polizeivollzugsbeamter; Zurückstufung; Zugriffsdelikt (hier: Untreue);

    Ebenso können gemäß Art. 25 Abs. 2 BayDG die im Strafbefehlsverfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen nicht der Entscheidung im Disziplinarverfahren ohne nochmalige Prüfung zugrunde gelegt werden, da der Beklagte die tatsächlichen Feststellungen des Strafbefehls im gerichtlichen Disziplinarverfahren substantiiert bestreitet (BVerwG, Urt. vom 29.03.2012 -2 A 11/10; BayVGH, Urt. vom 11.08.2010 -16a D 10.189, jeweils ).
  • OVG Saarland, 17.06.2011 - 7 A 500/09

    Zur Möglichkeit einer Beschränkung der Berufung auf das Disziplinarmaß unter der

    Gleiches gilt zwischenzeitlich auch für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, vgl. Urteil vom 11.8.2010 - 16a D 10.189 -, zitiert nach juris.
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